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KARL vor dem EuGH: Was der Schlussantrag zu Herstellerkosten für Pharma-Logistik und Versorgung bedeutet
Generalanwältin Juliane Kokott empfiehlt, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und Anhang III der EU-Kommunalabwasserrichtlinie für nichtig zu erklären. Für Pharma-Warehouse, Kommissionierung und Distribution entsteht noch keine neue GDP-Pflicht - aber ein wichtiger Kosten- und Versorgungspfad bleibt offen.
Was die Generalanwältin am 3. September 2026 vorgeschlagen hat
In der Rechtssache C-193/25 empfiehlt Generalanwältin Juliane Kokott dem Gerichtshof, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und Anhang III der Richtlinie (EU) 2024/3019 für nichtig zu erklären. Diese Vorschriften konzentrieren die erweiterte Herstellerverantwortung zunächst auf Arzneimittel und Kosmetika. Wichtig ist die rechtliche Einordnung: Schlussanträge sind eine unabhängige Empfehlung, kein Urteil. Der EuGH ist daran nicht gebunden. Auch die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe nach Art. 8 wird durch den Vorschlag nicht aufgehoben.
80 Prozent Kosten: Warum die wissenschaftliche Herleitung entscheidend ist
Nach Art. 9 der Richtlinie sollen die erfassten Unternehmen mindestens 80 Prozent der Kosten für die vierte Reinigungsstufe finanzieren. Die Generalanwältin beanstandet nach dem veröffentlichten Schlussantrag vor allem die Belastbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Datengrundlage für die Konzentration auf zwei Sektoren. Das Umweltbundesamt erläutert, dass die Verantwortung unabhängig vom Vertriebsweg an das Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat anknüpft. Damit sind neben Herstellung auch Import-, Distributions- und Vertragsstrukturen relevant.
Was sich für Warehouse, Kommissionierung und GDP-Distribution ändert - und was nicht
Der Schlussantrag ändert heute weder GDP-Lagerbedingungen noch Qualifizierungs-, Dokumentations- oder Transportpflichten. Er kann aber die wirtschaftlichen Annahmen verändern, mit denen Hersteller, Importeure, Großhandel und Logistikdienstleister für die kommenden Jahre planen. Szenarien sollten deshalb Produktportfolio, Inverkehrbringerrolle, Mengen, Abgabenmodell und Vertragsweitergabe getrennt abbilden. Im Warehouse bleiben Wareneingang, Statusführung, FEFO, Chargenrückverfolgung, Kommissionierung und qualifizierte Distribution unverändert qualitätskritisch.
Versorgungsrisiken entlang der pharmazeutischen Lieferkette modellieren
Kosten, die regulatorisch auf einzelne Produktgruppen gelegt werden, bleiben selten am Werkstor. Sie können Einkaufspreise, Beschaffungsentscheidungen, Sicherheitsbestände, Sortimentsbreite und die Wirtschaftlichkeit langsamer oder versorgungskritischer Artikel beeinflussen. Für GDP-Netzwerke sind deshalb drei Perspektiven gemeinsam zu betrachten: direkte Kosten je Produkt, operative Folgekosten in Lager und Distribution sowie das Risiko, dass Lieferfähigkeit oder alternative Bezugswege schwächer werden. Eine belastbare Folgenabschätzung verbindet Umweltwirkung und Versorgungssicherheit.
Inter-Pharma: Regulierung in belastbare Logistik-Szenarien übersetzen
Inter-Pharma unterstützt Pharmaunternehmen, Großhandel und Logistikpartner dabei, regulatorische Veränderungen in umsetzbare Supply-Chain-Modelle zu übertragen. Dazu gehören Kosten- und Rollenmapping, Szenarien für Einkauf und Bestände, Warehouse-Kapazität, WMS- und Kommissionierprozesse, GDP-Risikoanalysen, Transportqualifizierung und Notfallversorgung. Passende Leistungsbereiche sind GDP-konforme Pharma-Lagerung, Pharma-Logistik und Distribution sowie Qualitätsmanagement und GDP.
FAQ zu KARL, Pharma-Logistik und Herstellerverantwortung
Hat der EuGH Art. 9 der KARL bereits aufgehoben?
Nein. Am 3. September 2026 wurden die Schlussanträge der Generalanwältin vorgelegt. Das Urteil des EuGH steht noch aus.
Entfallen damit die Anforderungen an die vierte Reinigungsstufe?
Nein. Der Vorschlag betrifft die Herstellerfinanzierung nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und Anhang III. Die Verpflichtung zur vierten Reinigungsstufe nach Art. 8 bleibt davon getrennt.
Ändern sich jetzt GDP-Anforderungen an Lagerung und Distribution?
Nein. Der Schlussantrag schafft keine neuen GDP-Pflichten und hebt keine bestehenden auf. Relevant sind zunächst Kosten-, Vertrags- und Versorgungsszenarien entlang der Lieferkette.
